|
Reisebedingungen
Stand: September 2009
Allgemeines: An den Veranstaltungen von Bergsportreisen Karl Hegele kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Eine Vorbereitung durch Ausdauersport, technisches Training und eine frühere Anreise zur Höhenanpassung ist zu empfehlen.
Anmeldung und Zahlungen: Bitte melden Sie sich schriftlich an. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung, ist die Buchung für Sie und den Veranstalter verbindlich. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine Rechnung, sowie alle weiteren Informationen. Die Anzahlung beträgt 10 Prozent des Reisepreises. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Bei einer Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen.
Leistungen: Der Umfang der Leistungen ist aus den Beschreibungen und Preisangaben ersichtlich. bezahlen. Das Programm stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Verlauf zu garantieren. Bedingt durch alpine Gefahren, Lawinengefahr, Schlechtwetter oder Straßenverhältnisse sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich.
Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind im Einzelfall nicht vollkommen auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche etc. können zu der Notwendigkeit einer Änderung des beschriebenen Reiseverlaufs führen. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages sind jedoch nur gestattet, sowie sie nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Bergsportreisen Karl Hegele ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder der kostenlose Rücktritt angeboten. Die vom Veranstalter genannten Preise entsprechen dem bei Zugang des Vetragsangebotes bekannten Stand. Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend in dem Maße, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder die Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. Sitzplatz auf dem Reisepreis auswirkt, zu ändern. Eine Erhöhung ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren. Der Veranstalter hat im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reiseteilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lages ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung vom Veranstalter über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.
Mindestteilnehmerzahl: Alle Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande.
Rücktritt: Möchten Sie von einer Reise zurücktreten, so ist dies jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt aus Gründen der Beweissicherung schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei Flugreisen müssen mindestens die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaften zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr berechnet werden. . Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person bis zum 30. Tag vor Reiseantritt € 50, vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %, vom 14. bis 01. Tag vor Reiseantritt 75 %, ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. Bei Stornierung von Flugreisen sind in jedem Fall die Stornierungskosten der jeweiligen Fluggesellschaft vom Reiseteilnehmer zu erstatten.
Umbuchung: Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchung auf eine gleichwertige Reise vor. Für Umbuchungen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt berechnen wir € 50,- pro Person als Bearbeitungsgebühr. Umbuchungen nach dem 30. Tag können nur nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bei gebuchten Flugreisen ist keine nachträgliche Umbuchung möglich.
Ersatzperson: Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, daß dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann Es bedarf der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten € 50,- zu verlangen. Der Nachweis niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
Reiseversicherungsschutz: Bei verschiedenen Veranstaltungen ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) oder ein Versicherungspaket (Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, Reise-Krankenversicherung, Notfall-Versicherung) im Preis inbegriffen. Der Versicherungsschutz wird in der Reisebeschreibung unter Leistungen angegeben.
Haftung: Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, wird die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
Hinweise zu Risiken und Alpine Gefahren: Sportarten wie Klettern, Bergsteigen, Tourenskilauf oder Tiefschneefahren sind der Natur und somit besonderen Risiken ausgesetzt. Diese Gefahren sind vom Menschen manchmal nicht beeinflußbar. Es ist zu beachten, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko bestehen kann. Mögliche Gefahren und Risiken sind: Absturzgefahr, Erschöpfung, Gewitter, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Lebensgefahr, Schneeblindheit, Spaltensturz, Steinschlag, Wächtentenbruch und Wettersturz. Trotz umsichtiger Tourenplanung und Betreuung durch den Bergführer, bleibt immer ein Basisrisiko bestehen. Dieses Risiko muß der Kunde selbst tragen, der Bergführer übrigens auch. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr. Für die Höhenanpassung ist eine frühere Anreise und Aufenthalt in der Höhe sinnvoll. Die Bergsportausrüstung muß sicher und gebrauchsfähig sein und dem technischen Stand entsprechen. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in der alpinen Fachliteratur über die geplanten Touren zu informieren. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer oder aufgrund unvorhergesehener Umstände (Alpine Gefahren, Lawinen- oder Wettersituation) zu ändern. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und geleitet. Eine Garantie für Gipfelbesteigungen ist nicht möglich.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Bergsportreisen Karl Hegele geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Einschränkungen: Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Gerichtsstand: Bergsportreisen Karl Hegele kann vom Reiseteilnehmer nur an ihrem Sitz verklagt werden. Für Klagen der Bergsportreisen Karl Hegele gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Bergsportreisen Karl Hegele maßgebend.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtigen Bestimmungen durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Veranstalter: Bergsportreisen Karl Hegele unter der Leitung von Karl Hegele, staatlich geprüfter Berg- und Skiführer.
Bergsportreisen Karl Hegele Karl Hegele Theodor-Fontane-Str. 2a D-83059 Kolbermoor
Telefon: ++49 (0) 8031 91207 Telefax: ++ 49 (0) 8031 909 537 E-Mail: bergsportreisen@karl-hegele.de Internet: www.bergsportreisen-karl-hegele.de
|